Honorarberechnung
Das Honorar wird in Anlehnung an die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW vom 05. Juli 2010) berechnet.
Grundgebühr
Die Grundgebühr ist in Abhängigkeit von dem im Gutachten abschließend ermittelten Wert des begutachteten Objekts zu ermitteln:
- Wert bis 1 Mio. Euro
Gebühr: 0,2 Prozent vom Wert zuzüglich 1.250 Euro - Wert über 1 Mio. Euro bis 10 Mio. Euro
Gebühr: 0,1 Prozent vom Wert zuzüglich 2.250 Euro
Ergänzende Regelung:
Mit der Gebühr ist die Abgabe von bis zu 3 gleichzeitig mit beantragten beglaubigten Mehrausfertigungen sowie die Mehrausfertigung für den vom Antragsteller abweichenden Eigentümer gemäß § 193 Abs. 4 BauGB abgegolten.
Sonderfälle und Zuschläge wegen erhöhtem Aufwand oder Abschläge wegen vermindertem Aufwand werden vor Auftragserteilung individuell vereinbart.
Zusätzlich wird noch die gesetzliche jeweils gültige MwSt. (z. Zt. 19%) erhoben.