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Bauherrenvertretung

Wir sorgen für Umsetzung Ihrer Interessen

Jeder Bauherr ist Initiator der Baumaßnahme und steht in der Gesamtverantwortung

Neben dieser Bauherrenpflicht besitzt der Bauherr selbstverständlich auch eine Vielzahl von Rechten. Mit unserem Fachwissen begleiten wir Ihr Bauvorhaben und übernehmen in Abstimmung mit Ihnen die Vertretung als Bauherrschaft gegenüber allen am Bau Beteiligten, Behörden und sonstigen Institutionen, unter Einhaltung aller gesetzlichen Grundlagen.

Mit steigendem Bauvolumen wachsen die Anforderungen an den Bauherren, seine Vorstellungen von der Bauaufgabe in die Praxis umzusetzen, wobei er die Geschehensabläufe in technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zu koordinieren, zu steuern und zu überwachen hat. Diese Tätigkeiten sind originäre Aufgabe des Bauherrn und von den Leistungen des Architekten und Ingenieurs zu trennen. Infolge der zunehmenden Komplexität der Geschehensabläufe, insbesondere durch Einschaltung von anderen an der Planung fachlich Beteiligten, gestaltet es sich in der Praxis oft als sehr schwierig, sämtliche Steuerungsleistungen selbst zu übernehmen.

Wir unterstützen Sie in diesem Steuerungsprozess mit jahrzehntelanger Erfahrung und tragen zur Optimierung der nötigen Prozesse bei. 

Im Rahmen unseres Berichtwesens bereiten wir alle Informationen für Sie auf und liefern die Grundlagen für zielgerichtete und verkürzte Entscheidungen.

Leistungsbild der Bauherrenvertretung

Ein Bauherrenvertreter wird mit  der neutralen  und unabhängigen Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben – in organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht beauftragt. Die Beauftragung erfolgt im Rahmen einer beratenden Tätigkeit.

Die Bauherrenvertretung steht in keinem Vertragsverhältnis zu anderen Projektbeteiligten außer  dem Bauherrn. Infolgedessen haben wir gegenüber anderen Projektbeteiligten keine Weisungsbefugnisse außer wir werden von Ihnen als Bauherrn ausdrücklich bevollmächtigt.

Die Leistungen der Bauherrenvertretung richten sich nach Ihren Erfordernissen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung und Koordinierung des Gesamtprojekts.
  • Klärung der Voraussetzungen für den Einsatz von Planern und anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte)
  • Vorbereitung der Vergabe und Mitwirken bei der Vergabe
  • Aufstellung und Überwachung  von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte.
  • Projektüberwachung: Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten
  • Laufende Information des Auftraggebers über den Projektstatus und zielgerichtete Bereitstellung von erforderlichen Informationen, zur zeitnahen Einleitung von Entscheidungsprozessen des Auftraggebers
  • Information und Dokumentation bedeutet für uns, eine regelmäßige mündliche und schriftliche Berichterstattung und eine koordinierte Datenverarbeitung in allgemein verständlicher Form

Vorteile der Bauherrenvertretung

Eine qualifizierte Bauherrenvertretung bietet nicht nur dem Auftraggeber sondern auch anderen Projektbeteiligten Vorteile. Dazu gehören beispielsweise:

  • Die Stärkung und Unterstützung der Bauherrschaft
  • Die Entlastung des Bauherrn in fachlicher und zeitlicher Hinsicht
  • Der Zugewinn an baufachlichen und bautechnischen Fähigkeiten
  • Die Minimierung des Projektrisikos in qualitativer, finanzieller und terminlicher Hinsicht
  • Die verbesserte Transparenz und Kommunikation für alle Projektbeteiligten durch die umfassende Vorbereitung, Organisation und Dokumentation der Informationsflüsse.

Letztendlich eine erfolgreiche Umsetzung des Bauvorhabens gemäß des Firmenleitbildes der KSN Ingenieurgesellschaft "Werte schaffen, Werte erhalten".

bauplanung

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